ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

   Strähle GmbH & Co. KG . Abteilung Luftbild

 

 

 

    Allgemeines

Für unsere Leistungen gelten nur die nachstehenden Bedingungen, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist. Abweichende Bedingungen des Bestellers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

    Angebote, Preise, Abschlüsse

Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung bzw. Ausführung des Auftrages zustande. Die Preise werden stets in EURO angegeben und enthalten die Mehrwertsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe.

    Versand, Versandkosten, Gefahrenübergang

Die Kosten des Versands und der Verpackung trägt der Besteller. Die Verpackungs- und Versandkosten werden nach unseren Selbstkosten berechnet. Die Wahl der Versandart obliegt unserem Ermessen. Etwaige Wünsche des Bestellers werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Die Gefahr geht mit Übergabe an den Versender oder Abholer auf den Besteller über. Dies gilt auch bei etwaiger frachtfreier Lieferung. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder Abnahme aus Gründen, die der Versender oder Abholer nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Verzögert sich der Versand aus Gründen, welche der Besteller zu vertreten hat, kann, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, Lagergeld mindestens in Höhe von 0,5 % des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat, dem Besteller ohne weiteren Schadensnachweis berechnet werden. Wir behalten uns die Geltendmachung eines höheren Schadens vor. Dem Besteller bleibt vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

    Lieferzeit

Die Lieferfrist verlängert sich um die Dauer von Verzögerungen, die aufgrund von rechtmäßigen betriebsinternen Arbeitskampfmaßnahmen, aufgrund von rechtmäßigen oder rechtswidrigen Arbeitskampfmaßnahmen in Zulieferbetrieben oder aufgrund bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt eintreten, sofern die dadurch verursachten Verzögerungen nicht durch zumutbare Maßnahmen unsererseits verhindert werden können. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Sofern die Lieferverzögerung länger als zwei Monate dauert, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von der Lieferverpflichtung frei, so kann der Besteller hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Besteller unverzüglich benachrichtigen.

    Haftung und Gewährleistung                                                                                                                                                                                     

a)                   Sofern keine abweichende Regelung getroffen ist, haften wir auf Ersatz von Schäden gleich aus welchem Rechtsgrund – insbesondere aus positiver Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen, unerlaubter Handlung, Verzug sowie Unmöglichkeit nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften. Ebenso haften wir für fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, jedoch nur in Höhe des vertragstypischen und im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren Schadens. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer, Vertreter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

            b)                   Für Mängel haften wir nur wie folgt:

Der Besteller hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Mängel, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat er innerhalb 10 Kalendertage durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen.

Bei berechtigter Beanstandung erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung oder Nachlieferung. Für die Mängelbeseitigung ist uns die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren

Wenn wir eine uns gesetzte, angemessene Nachfrist verstreichen lassen, ohne den Mangel zu beheben oder Ersatz zu liefern oder wenn eine Nachbesserung beziehungsweise Ersatzlieferung unmöglich ist oder verweigert wird, so steht dem Besteller nach seiner Wahl das Recht zur Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu.

Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, uns oder unseren Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Bei der Bewertung von Mängeln ist unabhängig der Haftungsregelung in Ziff. 5 zu berücksichtigen, dass Teile unseres Archives aus alten Negativen und Positiven bestehen, von denen nur eine technisch bestmögliche Bildqualität hergestellt werden kann.

 

    Zahlungsbedingungen

Ein Versand erfolgt per Nachnahme, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, Fälligkeit tritt auf jeden Fall ein mit Erhalt der Ware samt Rechnung. Vorauszahlungen sind nur bei entsprechender Vereinbarung vom Besteller zu leisten. Schecks und Wechsel werden nur bei besonderer Absprache und nur erfüllungshalber angenommen. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Bestellers und sind sofort fällig. Wechsel werden ohne Gewähr für richtiges Vorlegen und Protest angenommen. Etwaige Gegenforderungen berechtigen den Besteller nur dann zu einer Aufrechnung, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Besteller nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu. Unsere Mitarbeiter sind ohne schriftliche Vollmacht nicht zur Entgegennahme von Zahlungen, Schecks oder Wechseln berechtigt. Für den Fall des Verzugs werden Verzugszinsen mit 2 % per anno über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer. Sie sind Höhe oder niedriger anzusetzen, wenn wir eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Besteller eine geringere Belastung nachweist.

    Eigentumsvorbehalt

Falls der Besteller eine Ware ohne sofortige Bezahlung erhält, behalten wir das Eigentum hieran vor bis zu vollständigen Bezahlung des Kaufpreises

bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zur Einlösung – und Begleichung etwaiger anderer, noch offener Verbindlichkeiten aus der gesamten Geschäftsbeziehung.

    Schutzrechte

Die verkauften Lichtbildwerke und Lichtbilder oder Filmwerke und Filme (Video) dürfen vom Besteller nur für eigene Zwecke verwendet werden, also nur zum privaten Gebrauch und nicht für öffentliche Aufführungen benutzt werden. Insbesondere ist dem Besteller eine Vervielfältigung, Reproduktion, Abdruck oder sonstige Nutzung nicht gestattet. Auch wenn dem Besteller aufgrund gesondert getroffener Absprache die entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung an Dritte, sei es zum Gebrauch, sei es zum Eigentum, überlassen worden ist, ist der Besteller dazu nur – und ohne dass es insoweit einer ausdrücklichen Absprache bedürfte – befugt, wenn er seinerseits den Dritten die Verpflichtung auferlegt, die in Absatz 1 genannten Gegenstände nur für eigene Zwecke zu verwenden und ihm eine Vervielfältigung, Reproduktion, Abdruck oder sonstige Nutzung verbietet sowie die nachstehende Vertragsstrafenvereinbarung mit dem Dritten abschließt. Verletzt der Besteller eine dieser Verpflichtungen, so ist er – vorbehaltlich weiterer Schadensersatzansprüche – verpflichtet, für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe des zehnfachen Kaufpreises des in Absatz 1 benannten Gegenstandes zu bezahlen, der vom Verstoß betroffen ist. Als Zuwiderhandlung gilt der einzelne Verstoß. Befindet sich der Liefergegenstand in einer auch äußerlich erkennbar zusammenhängenden Lieferung, so ist der Gesamtpreis der Lieferung maßgeblich. Eine Begrenzung erfolgt insoweit, als hierdurch das zehnfache des Preises für das Lichtbild oder Lichtbildwerk bzw. Film oder Filmwerk (Video) überschritten wird, wie er sich für das konkrete Format aus der für den Zeitpunkt der Lieferung maßgeblichen Preisliste ergibt. Für diesen Fall ist die niedrige Summe maßgebend.

Vervielfältigungen, Reproduktionen, Abdruck und jede Veröffentlichung bedarf unserer Zustimmung, die wir im Einzelfall gegen entsprechende zu vereinbarende Vergütung erteilen. Der Besteller verpflichtet sich, auf den in Absatz 1 genannten Gegenständen die Hersteller- bzw. Urheberbezeichnung zu dulden und diese Verpflichtung im Falle der Weitergabe an Dritte auf die Dritten zu übertragen.

            Erfüllungsort, Gerichtsstand, maßgebendes Recht

            Mangels entgegenstehender Vereinbarung ist unser Geschäftssitz, Erfüllungsort. 
            Ist der Besteller Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts,
            öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat der Besteller keinen allgemeinen             Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, so ist unser Geschäftssitz             Gerichtsstand.
            Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch am Gericht seines Geschäftssitzes zu             verklagen. Für den Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht. Das UN-Kaufrecht             findet jedoch keine Anwendung. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder             teilweise nicht Vertragsbestandteil werden oder unwirksam sein, so wird hiervon die             Wirksamkeit des Vertrags sowie die sonstigen Bestimmungen nicht berührt.
            Anstelle der unwirksamen oder nicht Vertragsbestandteil gewordenen Bestimmung             treten die gesetzlichen Vorschriften.

 

 

 

 

 

            Januar 2002                                        

 

            Strähle GmbH & Co. KG . Schorndorf

 

              zurück

 

© Copyright Strähle GmbH & Co. KG, Abteilung Luftbild